
Die Bundesregierung hat hinsichtlich der langfristigen Beseitigung von Abfällen klare Ziele vorgegeben: Bis 2020 sollen die Behandlungstechniken so weiterentwickelt und ausgebaut werden, dass alle Siedlungsabfälle in Deutschland vollständig und umweltverträglich verwertet werden. Das Ziel ist eine vollständige Nutzung des im Abfall enthaltenden energetischen Potentials.
Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2020 keine Rückstände der Abfallbehandlung auf oberirdischen Deponien abgelagert werden dürfen. Untertage-Deponien zur Ablagerung von Filterstäuben bleiben jedoch weiter bestehen.
Abfallverbrennung bleibt wichtigster Bestandteil
Dieses Ziel kann schon heute mit den vorhandenen Behandlungstechniken erreicht werden. Dabei hat das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit in einer Studie verschiedene Kombinationen der gängigen Behandlungstechnik kombiniert und ihren Wirkungsgrad hinsichtlich optimaler Verwertung sowie Kosten gegenübergestellt.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die in den Szenarien dargestellten und kombinierbaren Behandlungstechniken schon heute teilweise zum Einsatz kommen. Wichtigster Teil dieser Kombination ist und bleibt jedoch die Verbrennung. Bestimmte Verfahren zur Optimierung von Abfallverbrennungsanlagen befinden sich derzeit in Erprobung und im Versuchsstadium. Sie müssen zur endgültigen Erreichung des Ziels von 2020 nur noch geringfügig modifiziert werden.