Bei der Emissionsmessung wird zwischen kontinuierlichen Messungen und Einzelmessungen unterschieden.
Bei den kontinuierlichen Messungen werden die Werte minutiös erfasst. Dazu ist direkt vor dem Kamin eine Messstation installiert, die die erfassten Werte per Datensystem an einen Emissionsrechner leitet. Dieser bildet Halbstundenmittelwerte und Tagesmittelwerte. Per Datenleitung bekommt die zuständige Aufsichtsbehörde diese Mittelwerte übermittelt.
Die 17. BImSchV schreibt genau vor, welche Grenzen die erfassten Werte nicht überschreiten dürfen. Zusätzlich kann die Genehmigungsbehörde noch einmal niedrigere Grenzwerte vorschreiben.
Bei den kontinuierlichen Messungen werden vor allem folgende Komponenten ständig überprüft:
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| Staub | Kohlenstoffgehalt | Saure Rauchgasbestandteile | | Kohlenmonoxidgehalt | Stickoxidverbindungen | Quecksilber | Ammoniak* | | |
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Per Einzelmessung werden alle Schwermetallverbindungen sowie Dioxine und Furane gemessen. Im ersten Jahr nach der Inbetriebnahme einer Anlage werden diese Verbindungen alle zwei Monate dokumentiert. Später dann einmal jährlich.
Verbrennungsparameter
Ein weiterer wichtiger Messwert ist der Verbrennungsparameter. Dieser stellt zum einen sicher, dass zu jeder Zeit die Mindesttemperatur im Verbrennungsraum mindestens 850°C beträgt. Zum anderen gewährleistet er, dass die Schadstoffe mindestens zwei Sekunden bei dieser Temperatur verweilen müssen. Denn nur dann werden Dioxine und Furane sicher zerstört.
Dazu wird nach der Inbetriebnahme der Anlage die Messeinrichtung vom TÜV kalibriert. Die Daten werden anschließend ständig im Emissionsrechner und im Leitsystem erfasst und archiviert. Damit ist eine ständige Verbrennungstemperatur von über 850°C Grad gewährleistet.
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| Temperatur | Feuchte | Sauerstoff | Druck | Volumenstrom |
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