Ob Verbrennung oder mechanisch-biologische Behandlung: Nach den gesetzlichen Vorschriften gelten Abfallverbrennung und mechanisch-biologische Behandlung als gleichwertige Vorbehandlungsschienen.
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Abfallverbrennung | Mechanisch-biologische Behandlung | Reduzierung des Abfalls um 90 % | Reduzierung des Abfalls um 30 % | | Hygienisches Verfahren | Mikrobielle Abbauvorgänge verursachen erneute Verunreinigungen der Outputmaterialien | | Kein weiterer Landschaftsverbrauch erforderlich | Deponierung ist weiter nötig (vollständiges Deponieverbot aber für 2020 angestrebt) | | Arbeitet als Schadstoffsenke | Hochkalorische Fraktion muss trotzdem verbrannt werden | Substitution fossiler Energieträger durch Nutzung des energetischen Potentials | Geringe Substitution fossiler Energieträger | Endprodukt Schlacke ist reaktionsneutral TOC* ≤ 3 Masse-% | Output reagiert noch im geringen Umfang TOC ≤ 18 Masse-% | Verhinderung klimaschädlicher Gase wie Methan | |
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