 | Eigentlich zählt Abfall fast zu den Kulturgütern: Seit Bestehen der Menschheit begleiten Rückstände des menschlichen Daseins die Entwicklung der Gesellschaft. Um mit den im Verlauf der Jahrhunderte immer größer werdenden Abfallmengen fertig zu werden, entwickelte sich als erstes Abfallwirtschaftskonzept die Deponierung. Bis zum Endes des 20. Jahrhunderts blieb sie Hauptbestandteil der Abfallentsorgung. |
Das Bewusstsein, dass es sich bei der Deponierung um eine tickende Zeitbombe handelte, wurde jedoch erst in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts geschärft. Und konkrete politische Handlungen, die die potentiellen Gefährdungen für die Umwelt durch Deponierung minimieren sollten, erfolgten erst 1993. Die Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi), setzte in einer 12-jährigen Übergangsfrist das vollständige Deponierungsverbot für unbehandelte Abfälle um.
Zwei Behandlungsverfahren
Im Jahr 1996 wurde mit der Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes drei Ziele gesetzt: Abfälle möglichst zu vermeiden, die vorhandenen zu verwerten und zu beseitigen. Alle Bundesländer mussten nun diese Anforderungen zwingend umsetzen.
Die Abfallablagerungsverordnung vom 1. März 2001 sollte dabei die Ausnahmen von der Regel verhindern. Da Restabfall nun verpflichtend behandelt werden musste, rückte nun auch die Nutzung dessen energetischen Potentials beim Gesetzgeber in den Vordergrund. Damit verbunden waren jedoch für die Betreiber hohe Investitionen in sichere Anlagen, die dieser Forderung gerecht werden. Seit Juni 2005 gibt es in der Bundesrepublik mit der Abfallverbrennung und der mechanisch-bologischen Behandlung zwei TASi-gerechte Verfahren zur Abfallvorbehandlung.