

Als Emission (Aussendung) wird der Austritt von Schadstoffen in Luft, Boden und Gewässer bezeichnet. Um Umweltbelastungen durch Emissionen zu reduzieren und zu vermeiden, schreibt das deutsche Bundes-Immissionsschutz-Gesetz in der TA Luft strenge Grenzwerte vor. Das ist ein wesentliches Ziel des Umweltschutzes.
Europaweit sollen durch die neue Richtlinie 2000/76/EG Belastungen der Umwelt infolge der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen so weit wie möglich begrenzt werden. Die Richtlinie legt dabei insbesondere bestimmte Betriebsbedingungen, spezielle Anforderungen an die technische Ausstattung sowie Emissionsgrenzwerte fest.
Um eine Genehmigung zum Bau einer Abfallverbrennungsanlage zu erhalten, schreibt die zuständige Genehmigungsbehörde feste Grenzwerte für alle Schadstoffe vor. Dies kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. So hat die Behörde auch die Möglichkeit, beispielsweise den halben Wert der gesetzlichen Bestimmungen der 17. BImSchV ihrer zu erteilenden Genehmigung zu Grunde zu legen.