
E.ON Energy from Waste ist als Betreiber von Verbrennungsanlagen zur sicheren Einhaltung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte verpflichtet. Dazu gehört eine ständige Kontrolle der zulässigen Maximalleistung der installierten Rauchgasreinigungsanlage durch kontinuierliche Messungen.
Was und wie gemessen wird, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die dazu eingesetzten Messgeräte sind eignungsgeprüft. Zusätzlich erfolgen eine weitere jährliche Funktionsprüfung und eine Kalibrierung durch ein zugelassenes Messinstitut. Außerdem werden die Geräte durch den Betreiber gewartet und halbjährlich durch den Hersteller überprüft.

Die Messungen erfolgen nach dem Prinzip des gläsernen Schornsteins. Das heißt, die an der Emissionsmessstelle erfassten Daten werden konstant über eine Datenleitung an die zuständige Genehmigungsbehörde gesendet und stehen damit der Öffentlichkeit jederzeit zur Verfügung.
Darüber hinaus ist jeder Standort verpflichtet, seine Werte einmal im Jahr in einem für die Bürger zugänglichen Medium wie Tageszeitung oder Internet anzuzeigen.