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Überschrift: Presse-Information

Helmstedt, 14.10.2008

Hintergrundinformation: Die Wirtschaftlichkeit einer Abfallverbrennungsanlage


In einem Bericht von Frontal 21 über Abfallgebühren stand auch die wirtschaftliche Situation von Abfallverbrennungsanlagen in der Kritik. Mehrfach wurden in diesem Zusammenhang die Begriffe „Umsatzrendite“, „illegale Gebühren“ oder „Preistreiberei“ verwendet. Der Bericht berücksichtigt hierbei eine Vielzahl von Faktoren nicht, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Abfallverbrennungsanlage haben. Zudem werden Zusammenhänge im Frontal 21-Bericht nicht korrekt dargestellt. Diese Hintergrundinformation soll etwas Licht ins Dunkel bringen:

 

1. Umsatzrendite

 

Die Umsatzrendite ist als Kriterium innerhalb ein- und derselben Branche für einen Vergleich untereinander geeignet, nicht aber für einen Vergleich von Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Ein besseres Kriterium für die wirtschaftliche Beurteilung einer Gesellschaft ist die Rendite auf das eingesetzte Kapital. Sie enthält auch Risikokomponenten wie Aufwendungen für die Instandhaltung, für mögliche Betriebsausfälle und weitere Aufwandsposten. Die Kapitalrendite („Verzinsung“) von EEW liegt übrigens unterhalb der in dem Bericht genannten Branchen.

 

2. Wettbewerb

 

Im Weiteren findet sich in dem Frontal 21-Bericht keinerlei Hinweis darauf, dass es in Deutschland neben den privaten auch öffentlich-rechtliche Verbrennungsanlagen gibt. Letztere sind zumeist über die Mengen der kommunalen Anteilseigner ausgelastet. Die privaten Anlagen hingegen befinden sich auf dem Entsorgungsmarkt im Wettbewerb um kommunale als auch gewerbliche Mengen. Um an kommunale Müllmengen zu kommen, müssen Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen ein Angebot im Zuge von europaweiten Ausschreibungen abgeben. Ist das Angebot das Günstigste, erhält der Anbieter den Zuschlag. Andernfalls nicht. Dies ist für EEW nicht anders. Der Zuschlag für gewerbliche Mengen erfolgt ebenfalls nach erfolgtem Wettstreit mit anderen Entsorgern. Denn der „Abfallproduzent“ sucht sich mit Blick auf seinen eigenen wirtschaftlichen Erfolg die günstigste Variante aus.

 

3. Gebühren

 

Die Entgelte der Entsorgung (Verbrennung und/oder biologisch-mechanische Behandlung) an den „Müllgebühren“ machen gemittelt zirka 50 Prozent aus. Die anderen 50 Prozent entstehen durch Sammlung, Transport und weitere Leistungen. Die Kommunen müssen dabei in ihrer Kalkulation berücksichtigen, dass sie keinen Gewinnzuschlag einfließen lassen dürfen. Bei der Ermittlung der Höhe der Gebühr dürfen lediglich die reinen Kostenfaktoren Berücksichtigung finden. Insofern ist unstrittig, dass auch die Verbrennungspreise von EEW Teil der Gebührenhöhe sind. Sie fließen dort eins zu eins ein. Jedoch befinden sich die EEW-Preise im bundesweiten Vergleich auf einem niedrigen Stand. Dieses günstige Preisniveau kann EEW auch nur deshalb halten, weil EEW über ein Vertragsportfolio mit unterschiedlichen Geschäftspartnern, Kommunen und privaten Entsorgern, verfügt. Erst durch diesen Kundenmix ist es möglich, stabile und niedrige Preise zu gewährleisten. Bei einer Vertragsbindung an nur einen Partner/eine Kommune wären die Preise entsprechend um ein vielfaches höher. Übrigens: Je nach erbrachter Leistung und Service unterscheidet sich die Höhe der erhobenen „Müllgebühren“. Auf diese kommunalen Gebühren hat EEW keinen Einfluss. Weitere Informationen unter: www.eon-energyfromwaste.com

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