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Überschrift: Presse-Information
Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Kassel:
Kassel, 28.03.2007

Regierungspräsident Klein erteilt Genehmigung für Heizkraftwerk in Heringen


Regierungspräsident Lutz Klein hat heute, Mittwoch, den 28. März 2007, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsanlage zur thermischen Nutzung von Ersatzbrennstoffen und Restabfall auf dem Werksgelände der K + S KALI GmbH in Heringen an den Antragsteller, die BKB Aktiengesellschaft, Helmstedt übergeben. Das Unternehmen hatte am 12. April 2006 den Antrag auf Genehmigung gestellt. „Ich weise ausdrücklich darauf hin“, so der Regierungspräsident, „dass es nicht im freien Ermessen einer Behörde liegt, eine Genehmigung zu erteilen oder nicht. Der Antragsteller hat vielmehr ein Recht auf die Erteilung der Bau- und Betriebsgenehmigung, wenn er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Und die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben gehören zu den strengsten weltweit.“ Die Genehmigung umfasst mehr als 170 Seiten, von denen die Genehmigungsauflagen 32 Seiten einnehmen.

 

Mit dem Vorhaben soll ein wesentlicher Teil der Energieversorgung der Werksanlagen der
K + S KALI GmbH in Heringen gesichert werden. Durch die Maßnahme soll der Bedarf an fossilen Brennstoff beim bestehenden Werkskraftwerk der K + S deutlich verringert werden. Der Durchsatz der Abfallverbrennungsanlage wird bei einer Feuerungswärmeleistung von 128 MW auf 273.000 Tonnen im Jahr beziffert. Die Anlage soll 160 Tonnen Frischdampf pro Stunde zur alleinigen Nutzung in den Anlagen der K + S KALI GmbH am Standort Heringen / Wintershall erzeugen.

 

Gegen das Vorhaben gingen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz mehr als 7000 Einwendungen ein, die während des Erörterungstermins vom 12. bis 19. September 2006 im Bürgerhaus der Stadt Heringen vorgetragen und diskutiert wurden. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und Würdigung der vorgebrachten Einwendungen konnte eine Genehmigung erteilt werden.

 

Zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzung wurden zahlreiche Nebenbestimmungen insbesondere im Bereich Immissionsschutz aufgenommen. So wurden strenge Emissionsgrenzwerte festgelegt. Für die Schwermetalle Antimon, Nickel und Cadmium wurden die nach der Verordnung über die Verbrennung von Abfällen einzuhaltenden Grenzwerte weiter verschärft. Um einen ordnungsgemäßen Ausbrand der Abfälle zu gewährleisten, wurde die minimale Verbrennungstemperatur auf 850 C begrenzt.
Ebenso hat das Regierungspräsidium der Betreiberin umfangreiche Mess- und Überwachungspflichten auferlegt. So sind z. B. Schlüsselparameter (Staub, Schwefeldioxid, anorganische Chlorverbindungen, Quecksilber, Kohlenmonoxid) im Abgasstrom kontinuierlich zu überwachen. Um unzulässige Lärmbelastungen während der Errichtung der Anlage zu vermeiden, wurde ein Verbot von Bauarbeiten während der Nachtzeit ausgesprochen.
Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Betriebseinstellung wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 6.375.000,- € auferlegt. Die beantragte Abgasreinigung entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

 

Ergebnis der behördlichen Prüfung war auch, dass eine Vorbelastungsermittlung vor Ort nicht erforderlich ist. Dennoch hat sich die Betreiberin freiwillig bereiterklärt, Messungen der Schadstoffniederschläge in Absprache mit der Überwachungsbehörde durchzuführen.

 

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